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| Gegenüberstellung | ||
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Eine neue B178 ist besser geeignet, das bestehende Straßennetz wirksam zu entlasten. Sicher entlastet
jede neue Parallelstraße die Bestehende. Aber die Bestehende ist bestens zum
Ausbau geeignet, so das problemlos die gleiche Leistungsfähigkeit erreicht
werden könnte, wie bei einem Neubau. Zusätzlich "und das ist für uns sehr
wichtig" würden akute Unfallschwerpunkte beseitigt, die sonst auf der alten
Straße bleiben würden. Bei einem 4 spurigen Ausbau würde eine höhere
Leistungsfähigkeit erreicht, als bei einem Neubau mit 2 Spuren und ab und zu
einer Überholmöglichkeit (Straßenquerschnitt Neu:"2+1"). |
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Dieser
Trennungseffekt ist nicht zu vermeiden, aber er ist nicht neu. Die heutige B178
trennt in gleichem Maße die Stadt Herrnhut. Mit der Umfahrung besteht die
Möglichkeit ein geschlossenes Ortsbildensemble in Herrnhut wieder herzustellen. |
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Solch große
vorhaben, wie ein B178-Neubau sind in ihrem Umfang erfahrungsmäßig so
zugeschnitten, dass sie nur von großen Konzernen angeboten und ausgeführt werden
können. Die übliche Vergabepraxis nach europäischen Recht (dem Vorhaben dieser
Größenordnung unterliegt) lässt leider vermuten, dass damit billige
Subunternehmen aus entfernten Gegenden zum Zuge kommen, als heimische
Bauunternehmen. Dagegen würde ein Ausbau der bestehenden Straße, der in kleinen
Baulosen und abschnittsweiseerfolgt, aufgrund des viel geringeren Bauvolumen den
ortsansässigen mittelständischen Unternehmen Aufträge verschaffen. |
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Diese Hoffnung
muss bezweifelt werden. Die Erfahrungen in den alten und mittlerweile auch den
neuen Bundesländern belegen, dass dies nur für an Autobahnen angeschlossene
Ballungszentren gilt. Mit einem Neubau ist man später so schnell in Zittau, wie
heute in Löbau. In der Ansiedlung von Wirtschaft unterscheiden sich die beiden
Städte heute jedoch nicht. |
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Hier gilt bei
den Investitionskosten für den Neubau dasselbe wie für de Ausbau. Zum
erheblichen Nachtteil der Region gerät die Frage der Betriebs - und
Unterhaltungskosten im Fall eines gänzlichen Neubaus der B178 :
Straßenbaulastträger ist das Bundesverkehrsministerium. Mit einem Neubau wird
mit Sicherheit die dann weiterhin bestehende alte B178 in die Verantwortung des
Landkreises übergehen, was zu einer Mehrbelastung der Kommunen führt. |
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